Liebe Michaela, kurz habe ich in die Regelung zum Prostituiertenschutzgesetz hineingeschaut, und beim Satz “Prostitutionsveranstaltungen sind … Veranstaltungen, bei denen von mindestens einer der unmittelbar anwesenden Personen sexuelle Dienstleistungen angeboten werden” ist die Diskussion auch schon wieder zu Ende, denn in dem Seminar bei Euch fand das genau nicht
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